1. Allgemeines
    1. Die folgenden Allgemeinen Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge über die Vermietung von Licht- und/oder Tonanlagen und finden auch für alle künf­ti­gen Geschäfte mit Djs Delight Anwendung.
    2. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
    3. Ein Mietvertrag mit dem Kunden kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch Djs Delight zustande, spätestens aber mit der Über­­gabe des Mietgegenstandes an den Mieter zustande.

  1. Mietgegenstand, Mietzeit, Überlassung, Gebrauch
  1. Gegenstand des Mietvertrages sind die in der  Auftrags­be­stätigung aufgeführten Einzelgeräte. Djs Delight bleibt vor­behalten, die genannten Einzelgeräte durch funktions­glei­che Geräte zu ersetzen.
  2. Die Mietzeit beginnt bei Selbstabholern mit der Übergabe der Geräte, bei Versand mit Übergabe an das Transport­unternehmen und endet mit der Rückgabe des Mietgegen­standes an Djs Delight. Wird der Mietgegenstand seitens Djs Delight oder seinen Erfüllungsgehilfen auf- und abgebaut, so beginnt die Mietzeit mit Beginn der Aufbau­arbeiten und endet mit Beendigung der Abbauarbeiten.
  3. Gerät Djs Delight mit der Überlassung des Mietgegen­stan­des in Verzug, so hat der Mieter Djs Delight eine der Branche und den individuellen Gegebenheiten  ange­messene Nachfrist zu setzen, binnen derer der Vermieter die Überlassung der Mietsache nachholen kann.
  4. Der Mieter ist verpflichtet den Mietgegenstand in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, insbesondere alle Gebrauchsanweisungen und Wartungshinweise zu beachten. Der Mieter hat während der Mietzeit ausgefallene Leuchtmittel auf eigene Kosten zu ersetzen.
  5. Ist die Versendung des Mietgegenstandes vereinbart, so er­folgt diese in Standardverpackungen auf Kosten des Mie­ters.
  6. Geräte dürfen von Mietern nicht ohne vorherige schrift­liche Absprache an Dritte weitergegeben werden.
  7. Bei Pfändung und sonstigen Zugriffen Dritter auf die Geräte hat der Mieter auf unser Eigentum hinzuweisen. Er ist darüber hinaus verpflichtet, uns unverzüglich über die Pfändung oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Geräte zu informieren. Bei Pfändungen hat er uns unverzüglich das Pfändungsprotokoll zu übersenden und uns dabei zu versichern, dass der gepfändete Gegenstand mit der von uns vermieteten Gerätes identisch ist. Etwa anfallende Interventionskosten gehen in jedem Falle zu Lasten des Mieters.
  8. Bei Zahlungsverzug des Mieters, insbesondere bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenz- sowie gerichtlichen oder außergericht­lichen Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Mieters sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe der Mietgegenstände zu verlangen. In diesem Fall sind wir darüber hinaus berechtigt, die Abtretung der Herausgabeansprüche des Mieters gegen Dritte zu verlangen.
  9. Der Vermietung von PC´s, Notebooks etc. erfolgt immer nur mit Betriebssystem.

  1. Mietzins
    1. Die Angebote von Djs Delight sind freibleibend, sofern sie nicht aus­drück­lich als verbindlich bezeichnet sind.
    2. Nicht in dem angegebenen Mietzins enthalten sind evt. Per­sonalkosten (sofern nicht extra benannt),  Kosten für Arbeitsgeräte  (Steiger, Scherenlifte etc.)  deren  Anlieferung bzw. Abtransport, km-Pauschalen, Spesen, Porto, Versicherun­gen und Ver­packung.
    3. Sind Personalkosten extra ausgewiesen, gelten diese ohne  An- u. Abreise, ohne Hotelkosten  und ohne Verpflegung.
    4. Reisekosten, Übernachtungen und Spesen werden wenn nicht im Angebot ausgewiesen nach Aufwand abge­rech­net. Flüge inner­halb Europas erfolgen in der Economy-Class, Interkonti­nental-Flüge in der Business-Class. Bahnreisen erfolgen in der 1. Klasse. Fahrten werden mit dem PKW mit 0,50 €/km, mit dem Kleintransporter bis 3,5 t mit 0,70 €/km und mit einem LKW bis 7,5 t mit 1,40 €/km berechnet.
    5. Djs Delight obliegt die Erhöhung des vertraglich verein­barten Mietzinses, sofern ab dem Vertrags­schluss bis zur Lie­ferung bzw. Abholung der Waren 4 Monate ver­gangen sind.

  1. Haftung/Gewährleistung
    1. Selbstabholer haften für den Zustand des Miet­gegen­standes von dem Zeitpunkt der Übergabe an.
    2. Bei Lieferungsvereinbarung haftet der Mieter für den Zustand des Mietgegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe an das Transportunternehmen, es sei denn, der Mieter hat bei Ver­trags­abschluss dem Ab­schluss einer Transportschadens­ver­siche­rung zu sei­nen Lasten zuge­stimmt. Beanstandungen wegen Tran­­sportschäden hat der Mieter unmittelbar gegen­über dem Transport­unter­nehmen geltend zu machen.  Während der gesamten Mietdauer hat der Mieter auf seine Kosten die Mietgegenstände in angemessener Höhe gegen Diebstahl und Schäden zu versichern. Djs Delight behält sich vor einen Nachweis darüber zu verlangen.
    3. Für die Folgen unrichtiger und unvollständiger Angaben sowie von Übermittlungsfehlern bei Abruf haftet der Mieter.
    4. Bei Auf- und Abbau durch Djs Delight oder seine Erfüllungsgehilfen haftet der Mieter für den Zustand des Mietgegenstandes von dem Zeitpunkt des Aufbaubeginns  bis zur Beendigung des Ab­baus. Die Funktionsübergabe der Mietsache erfolgt durch eine gemeinsame Begehung   ( Vermieter – Mieter ) und der Unterzeichnung eines von Djs Delight erstellten Übernahme­protokolls. Sollte der vereinbarte Übergabetermin seitens des Mieters oder deren Erfüllungsgehilfen nicht eingehalten werden, gilt der Mietgegenstand trotzdem als übergeben.   
    5. Djs Delight haftet für Ansprüche bei Fehlen vertraglich garantierter Eigenschaften und bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertrags­pflichten (Kardinal­pflichten). Erfolgt die Verletzung einer Kardinals­pflicht - auch durch ihre Erfüllungsgehilfen - nicht fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von Djs Delight der Höhe nach auf solche vertrags­typischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünf­ti­gerweise vorhersehbar waren.
    6. Djs Delight haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden.
    7. Krieg, Terrorismus, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Be­triebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand – auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen – sowie alle Fälle höherer Gewalt, auch bei den Lieferanten, befreien Djs Delight für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Ver­pflichtung aus dem Mietvertrag. Solche Ereignisse berechtigen Djs Delight, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Mieter ein Recht auf Schadenersatz hat.
    8. Mietausfallzeiten, die der Mieter zu verantworten hat, sind von ihm im Ausmaß der tatsächlichen Mietkosten zu begleichen. Weitere Forderungen (Beschaffung von Ersatzmaterial) zur Erfüllung von Folgemietverträgen sind hier noch nicht berücksichtigt. Diese Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
    9. Ist der Mietgegenstand zur Zeit der Überlassung er­kenn­bar mit einem Mangel behaftet, so hat der Mieter Djs Delight  diesen Fehler unverzüglich schriftlich  anzuzeigen. Sonstige Mängel hat der Mieter noch während der Mietzeit anzuzeigen.
    10. Wird der Nachweis eines Mangels erbracht, stehen die Behebung des Mangels vor Ort und die Ersatzlieferung zur Wahl von Djs Delight. Führt der Mangel zur Aufhebung der Funktionsfähigkeit des Gerätes ist für diese Zeit keine Miete zu zahlen, im Falle der Herabsetzung der Funktionsfähigkeit kann die Miete angemessen gemindert werden. 
    11. Im Schadensfall dürfen die Geräte weder vom Mieter noch von einem Dritten ohne Zustimmung von Djs Delight geöffnet bzw. repariert werden.
    12. Im Falle eines Mangels kann der Mieter das Mietverhältnis erst nach einer der Branche (Termingeschäft) angemessenen  Zeit, die Djs Delight zur Behebung des Mangels bzw. Lieferung eines Ersatzgerätes eingeräumt wird, aus wichtigem Grund kündigen.

  1. Rückgabe des Mietgegenstandes
    1. Der Mieter hat Djs Delight  unverzüglich eine Ver­spätung der Rückgabe mitzuteilen.
    2. Wird der Mietgegenstand vom Mieter verspätet zurück­ge­geben, so hat der Mieter Djs Delight den vereinbarten Ta­ges­­­mietzins bis zur Rückgabe weiter zu zahlen. Djs Delight bleibt die Geltend­machung eines weiteren Scha­dens vorbe­halten. Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhält­nisses wird widersprochen.
    3. Wird der Mietgegenstand in nicht ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, so hat der Mieter den uns draus entstandenen Schaden zu ersetzen, insbesondere für die Dauer einer eventuellen Instandsetzung den vereinbarten Mietzins zu entrichten. Dies betrifft auch die Einhaltung aller schriftlichen Bedienungs­anleitungen, Betriebsvorschriften, Verpackungsrichtlinien und Rückgabe­vorgaben (Startube, LED usw.) die in den Casedeckeln platziert oder persönlich übergeben werden In der Regel muss die Rückgabe im Auslieferungszustand erfolgen.

7)        Zahlungsbedingungen, Datenschutz           

  1. Selbstabholer haben vor bzw. bei Abholung der Geräte den, für die gesamte Mietzeit anfallenden Mietzins inkl. Per­so­nalkosten, km-Pauschalen, Spesen etc. zu begleichen.
  2. Für den Zeitpunkt der Zahlung kommt es (insbesondere im unbaren Zahlungs­verkehr) nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an.
  3. Bei Aufbau des Mietgegenstandes durch Djs Delight hat der Mieter vor Beginn der Aufbau­arbeiten als Bestätigung des Auftrages eine An­zahlung von mindestens 50 % des gesamten Mietpreises, inkl. Per­so­nalkosten,  zu leisten. Der Rest­betrag, inkl. eventueller weiterer Personal­kosten, km-Pau­schale, Spe­sen u.ä., wird mit Funktionsübergabe (Übergabeprotokoll) fällig. Dieser Punkt bezieht sich auf Geschäftsvorgänge in denen Zahlungsmodalitäten nicht ausdrücklich abweichend schriftlich festgehalten sind.
  4. Kommt der Mieter mit einer ihm obliegenden Zahlung in Verzug, sind wir ungeachtet der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB zu berechnen.
  5. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen, sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten gegen unsere Mietzinsforderung bedürfen unserer Zustimmung.
  6. Alle bei der Anmietung anfallenden Daten können soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des BDSG zulässig bei uns gespeichert werden.
  7. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per EC-Karte oder Kreditkarte. Der vollständige Mietpreis muss bis zum Tag der Reservierung beglichen sein.
  8. Bei Abholung der Mietware muss der Mieter eine Kaution in Höhe von 250€ in Bar hinterlegen. Diese Kaution erhält der Mieter bei vollständiger Rückgabe der Geräte zurück.

8)       Schlussbestimmungen

  1. Sollten eine einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages un­wirk­sam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die unwirk­same Bestimmung ist von den Vertrags­parteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaft­lichen Sinn und Zweck des Vertrages entspricht.
  2.       Diese Vereinbarung sowie das gesamte Rechts­verhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit diesem Vertrag in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehen, ist - soweit zulässig - das Amtsgericht bzw. das Landgericht Düsseldorf, unabhängig davon, wer von beiden Vertragsparteien Klage erhebt.